Die Kanzlei
Historische Entwicklung
Die alteingesessene Merheimer Kanzlei wurde 1985 in den Räumen des ehemaligen Merheimer Postamts von den Rechtsanwälten Throm und Hullmann gegründet und aufgebaut. Im Jahre 2004 kam als Dritter im Bunde - insbesondere für die Unternehmensbetreuung und den gewerblichen Rechtsschutz - Rechtsanwalt Dr. Leue dazu, der bis dahin in Köln-Porz tätig war und nun in den Ortsteil wechselte, in welchem er seit 30 Jahren wohnt.
Daneben beschäftigt die Kanzlei zur Zeit 5 weitere engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen.
Tätigkeitsbereiche
Die Kanzlei deckt nunmehr das gesamte - insbesondere zivilrechtliche - Spektrum der juristischen Tätigkeitsfelder ab. Dazu gehören neben der Beratung und nach Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung auch die Vertretung der Mandantschaft vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie nötigenfalls die Kooperation mit Kollegen bei dem Bundesgerichtshof und bei ausländischen Gerichten.
Besonderen Wert legen wir auf individuelle Betreuung. Wir helfen bei typischen rechtlichen Problemen, die jedermann jederzeit betreffen können: Verkehrsunfälle, mietrechtliche Streitigkeiten, familienrechtliche Auseinandersetzungen oder Probleme aus dem kaufvertraglichen und werkvertraglichen Bereich. Deshalb wurde der Kanzleisitz bewusst 'vor Ort' gewählt, dort wo auch die Mandanten ihren Lebensmittelpunkt haben.
Im Bereich der Unternehmensbetreuung besuchen wir die Unternehmen gern vor Ort, um ihre Arbeitsbereiche und Produkte kennenzulernen. Nach unserer Auffassung kann nur derjenige, der den Mandanten kennt, ihn auch bestmöglich beraten.
Schwerpunkte:
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Familienrecht. Dieser Bereich wird insbesondere von Rechtsanwalt Throm betreut, der als Fachanwalt in diesem Bereich gleichermaßen für eine einfühlsame Betreuung wie für eine qualifizierte Vertretung steht.
Im Bereich des Verkehrsrechts ist vor allem die internationale Zusammenarbeit mit der belgischen Versicherungsbranche hervorzuheben. Dieser Bereich wird von Rechtsanwalt Hullmann betreut. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht und Arbeitsrecht.
Den gewerblichen Bereich einschließlich markenrechtlicher und vertragsrechtlicher Beratung betreut Rechtsanwalt Dr. Leue. Er ist daneben zuständig für Medien-, Computer- und Internetrecht, in dem er auch promoviert und veröffentlicht hat.
Sollten Sie einmal mit einem Problem zu uns kommen, das nicht in unsere Tätigkeitsbereiche fällt, so empfehlen wir Ihnen gern einen in diesem Bereich besonders kompetenten Kollegen.
Die Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht
Wesentliche Bestandteile des gewerblichen Rechtsschutzes sind das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht. Weitere verwandte Gebiete sind das Urheberrecht sowie das Presse- und Rundfunkrecht.
Darf jemand meinen Firmennamen benutzen? Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung? Soll ich eine Marke anmelden? Verstößt meine Werbekampagne gegen das Wettbewerbsrecht? Kann ich mich gegen einen unwahren Presseartikel zur Wehr setzen? Welche Möglichkeiten habe ich, mein neues Produkt vor Nachahmern zu schützen?
Wer heute ein Unternehmen führt, der sieht sich einer unüberschaubaren Fülle von Hindernissen, Vorschriften und nicht selten Fallen ausgesetzt, die zu umschiffen ohne kompetente Beratung kaum noch möglich ist. Hier frühzeitig Fehler zu vermeiden kann nicht nur eine Abmahnung vermeiden und weit höhere Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sparen, sondern in vielen Fällen für ein Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist dabei wie kaum ein anderes Rechtsgebiet interdisziplinär. Wesentlicher Inhalt ist der Schutz geistigen Eigentums sowie wie die rechtliche Überprüfung neuer Produkte darauf, ob sie bestehende, fremde Rechte verletzen. Entscheidend ist hier eine umfassende Beratung und Prüfung, die jedoch vor allem bei Kleinunternehmen nicht an den Bedürfnissen vorbei gehen darf sondern sich an dem Machbaren orientieren muss.
Gewerblicher Rechtsschutz fängt schon bei der Überprüfung eines neuen Produkts auf seine rechtliche Zulässigkeit an. Zu achten ist auf korrekte Etikettierung, die markenrechtliche Zulässigkeit, Geschmacksmuster- und Patentschutz, mögliche Lizenzvereinbarungen. Zunehmend wächst auch der Einfluss des europäischen Rechts auf die häufig noch national denkenden Unternehmen.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, beantworten Abmahnungen, wehren Rechtsverletzungen ab und vertreten Sie unter anderem bei der Anmeldung von Marken und sonstigen Schutzrechten.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue
Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts umfasst das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften und stützt sich hierbei auf unterschiedliche Rechtsquellen wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch oder das Aktien- und GmbH-Recht. So zahlreich wie die verschiedenen Rechtsvorschriften, welche zum Gesellschaftsrecht zählen, sind auch die einzelnen Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Aktiengesellschaft. All diese Erscheinungsformen unterscheiden sich zumeist in Gründung, Struktur, Haftung und vielen weiteren Details.
Damit Sie die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen finden, beraten wir Sie gern bereits im Vorfeld der Gesellschaftsgründung in allen relevanten Fragen, entwickeln mit Ihnen zusammen einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag und tragen Sorge für alle Formalia, zum Beispiel der Eintragung ins Handelsregister.
Auch bei Streitgkeiten oder offenen Rechtsfragen innerhalb der Gesellschaft, zwischen den einzelnen Gesellschaften können Sie auf unsere Unterstützung zurückgreifen.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue
IT-Recht / Internetrecht
Das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) ist kein eigenes Rechtsgebiet im klassischen Sinn. Dass der Begriff dennoch häufig auftaucht liegt wohl daran, dass viele Juristen dann, wenn es um technisch komplexe Sachverhalte geht, die Segel streichen. Tatsächlich findet man bei genauerer Betrachtung eine Vielzahl von Problemen, die eng mit der neuen Technologie verbunden sind. Handy, Computer, das Internet werfen Probleme auf, die in den klassischen Gebieten angesiedelt sind, deren Bearbeitung jedoch eine genaue Kenntnis der Materie und insbesondere der technischen Grundlagen voraussetzen.
Die Beweiskraft eines Telefax, die Verbindlichkeit einer Internetauktion, die Einklagbarkeit einer Domain, die Rechtsprobleme eines Internetportals sind Probleme, die eine tiefgreifende Kenntnis nicht nur der betreffenden Rechtsquellen erfordern.
Wir beraten Sie unter anderem in allen Rechtsfragen des Internets und der neuen Technologien, helfen dabei, kostspielige Fehler von vornherein zu vermeiden und vertreten Ihre Interessen mit der notwendigen Sachkompetenz erforderlichenfalls auch vor Gericht.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue
Vertragsrecht
Auch das Vertragsrecht ist kein Rechtsgebiet im klassischen Sinn. Verträge schließen wir täglich, in der Regel indem wir uns mündlich auf etwas einigen. Der Begriff des Vertragsrechts wird dagegen meist bemüht, um die Auseinandersetzung mit oft umfangreichen schriftlichen Vertragswerken zu bezeichnen, die alle Bereiche des Zivilrechts umfassen, etwa das Handelsvertreterrecht, das Franchiserecht oder das Recht des Unternehmenskaufs, aber auch mit einfachen Kaufverträgen oder Darlehensverträgen.
Ein guter Vertrag, der von Anfang an darauf ausgelegt ist, spätere Unlarheiten zu vermeiden und etwaige Streitpunkte bereits im Vorfeld auszuräumen, kann nicht nur viel Zeit und Energie sondern auch ganz erhebliche Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sparen. Dabei sollte – bis auf wenige Standardfälle – nicht auf vorformulierte Vertragstexte zurückgegriffen werden. Häufig enthalten diese Verträge Formulierungen, die eindeutig erscheinen, für Juristen – und damit für die entscheidenden Richter – jedoch eine ganz andere Bedeutung haben. Nicht für jeden einfachen Vertrag bedarf es eines Juristen, dann jedoch sollten die eigenen Worte gewählt werden, damit beide Parteien wissen, was sie vereinbaren. Wenn es jedoch einmal um wichtigere Dinge geht oder im Nachhinein Schwierigkeiten auftreten, beraten wir Sie gern.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue
Mietrecht
Aufgrund seines sozial hohen Stellenwertes und seiner Bedeutung für Eigentümer von Mietsachen kommt dem Mietrecht in unserer heutigen Rechtsordnung eine enorme Bedeutung zu. So muss es gleichermaßen zwei nicht immer gleichläufigen Interessen gerecht werden.
Auf der einen Seite soll das Mietrecht das Eigentum für seinen Eigner verwertbar halten und es in seinem Bestand schützen, auf der anderen Seite verfolgt es den Anspruch eines jeden auf Wohnraum und ein Dach über dem Kopf zu haben.
Um diese teils widerstreitenden Ansprüche zu einem Ausgleich zu bringen, gibt es im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches eine große Zahl gesetzlicher Regelungen, welche oftmals aber durch richterliche Entscheidungen konkretisiert und erweitert wurden. Dies zeigt, dass Anwendung und Verständnis des Mietrechts ohne Kenntnis über die Entwicklungen in der Rechtsprechung kaum möglich sind.
Wir beraten Sie daher umfassend zu allen Fragen des Mietrechts, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Erstellung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, vereinbarungsgemäßer Nutzung und Rückgabe von Mietsachen und Schutz von Mietern und Eigentümern auftreten können.
-> Rechtsanwalt Dieter Hullmann
Familienrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält ein eigenes Buch, welches sich ausschließlich mit Regelungen zum Familienrecht befasst. Hierin finden sich Bestimmungen zur Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und auch Verwandtschaft.
Ein großer Teil des Familienrechts beschäftigt sich mit Ehe und Scheidung. So bestimmt es die allgemeinen und besonderen Wirkungen der Ehe, abhängig von dem gewählten Güterstand und zeigt auf, dass die Wahl des Güterstandes auch unterschiedliche Folgen bei Ehescheidung haben kann. Wir informieren Sie gern im Vorfeld der Eheschließung über die einzelnen Güterstände, deren Wirkung und Folgen und auch über die Situation nach Beendigung des gemeinsamen Lebensstandes. Hier kann es für Sie zum Beispiel von Wichtigkeit sein, wie sich Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder der nacheheliche Unterhalt darstellen.
Ein weiteres Feld des Familienrechts ist das Kindschaftsrecht, welches Regelungen zur Abstammung, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über Adoption enthält. Hierzu zählen ebenfalls Vorschriften über den Ehegatten-, Kindes- und Verwandtschaftsunterhalt.
-> Rechtsanwalt Bernhard Throm
Erbrecht
Ein weiteres höchst vielseitiges Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt das Erbrecht dar. Oftmals stellt sich heraus, dass es gar nicht so einfach ist, ohne weiteres richtig zu erben oder zu vererben. Gerade auf diesem Feld kommt es auf genaue Formulierungen an und manchmal ist es nur eine Kleinigkeit, die einem Testament oder einer Verfügung eine andere als vom Erblasser beabsichtigte Bedeutung gibt.
Damit Sie sicher sein können, dass Ihr letztes Wille nicht aufgrund weniger Details in eine andere Richtung gelenkt wird, unterstützen und beraten wir Sie gern bei allen Fragen, welche Erstellung, Formulierung, Bedeutung und Folgen von Testamenten und Verfügungen betreffen. Auch informieren wir Sie über die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Auflagen und Vor- und Nachteile des Berliner Testaments.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue, Rechtsanwalt Bernhard Throm
Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitenehmer und seinem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht). Ebenso regelt es aber auch die Rechtsverhältnisse zwischen den Zusammenschlüssen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (wie z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), wodurch es auch ein kollektives Arbeitsrecht gibt.
Unser Fokus richtet sich hier insbesondere auf das Individualarbeitsrecht, denn schon allein die Einordnung als Arbeitnehmer kann Schwierigkeiten aufwerfen.
Als Arbeitnehmer ist hierbei nach allgemeingültiger Definition jeder zu verstehen, der sich aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrags einem anderen zur Erbringung weisungsgebundener und fremdbestimmter Leistungen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet hat.
Wir möchten Sie vor allem in allen Belangen beraten, welche das Individualarbeitsrecht betreffen, denn sowohl aus der Stellung als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber ergeben sich oftmals viele Fragen und Probleme.
Dies resultiert daraus, dass das Arbeitsrecht in Deutschland nicht einheitlich kodifiziert ist, sondern aus zahlreichen Rechtsquellen stammt. Das Bürgerlicher Gesetzbuch selbst enthält einige relevante Vorschriften, die alleine aber nicht zur Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten genügen. Weiterhin sind auch das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Teilzeitbeschäftigungsgesetz zu beachten, um nur einige wenige der einschlägigen Rechtsquellen zu nennen. Damit Sie nicht den Überblick in der Flut der Regelungen verlieren, unterstützen und beraten wir Sie gerne.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue, Rechtsanwalt Dieter Hullmann
Verkehrsrecht
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren, welche zum Beispiel eingeleitet werden aufgrund zu schnellen Fahrens oder falschen Parkens. Wir zeigen Ihnen gern Möglichkeiten auf, wie Sie sich in einem solchen Verfahren verhalten und wehren können (zum Beispiel durch einen Einspruch) und mit welchen Maßnahmen Sie rechnen müssen.
Daneben vertreten wir Sie gern in allen Fällen, in denen Sie Partei eines Verkehrsunfalls geworden sind, unabhängig auf welcher Seite – Opfer, Zeuge, Verursacher – Sie stehen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Beteiligten und tragen auch Sorge für die zivilrechtliche Schadensregulierung.
-> Rechtsanwalt Dr. Arne Leue, Rechtsanwalt Dieter Hullmann
Impressum
Rechtsanwälte
Bernhard Throm,
Dieter Hullmann &
Dr. Arne Leue
Kieskaulerweg 158
51109 Köln
Gerichtsfach K 1732
Telefon: 0221 891052
Telefax: 0221 8903327
Email: mail@throm-hullmann-leue.de
Angaben gemäß § 5 TMG
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Throm, Hullmann und Leue sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie weitere, insbesondere europarechtliche Regelungen. Die aktuellen Gesetzestexte sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne von § 10 MDStV:
Rechtsanwalt Dr. Arne Leue
Email: leue@throm-hullmann-leue.de
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei
Throm, Hullmann & Leue
Kieskaulerweg 158
51109 Köln (Merheim)
Gerichtsfach K 1732
Telefon: 0221 891052
Telefax: 0221 8903327
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Wegbeschreibung
Mit dem Auto:
Autobahn A4 Richtung Olpe bis zur Ausfahrt
Merheim (1. Ausfahrt hinter dem AB-Kreuz Köln-Ost Richtung
Olpe).
Dort rechts halten, bis zur nächsten Ampelkreuzung
fahren
und rechts in den Kieskaulerweg einbiegen.
Haus Nummer 158 befindet sich etwa 30 m vor dem Bahnübergang auf der linken Straßenseite.
Mit der Straßenbahn Linie 1 aus Köln:
Straßenbahn Linie 1 Richtung Bensberg oder Brück oder Merheim (oder Kombination davon) bis Haltestelle Merheim - die Bahn kreuzt dort den Kieskaulerweg.
Bitte jetzt den Kieskaulerweg nach rechts (nicht die Bahnschienen kreuzen) in Richtung Ampelkreuzung gehen.
Haus Nummer 158 befindet sich nach etwa 30 m auf der rechten Straßenseite.
Mit der Straßenbahn Linie 1 aus Bergisch Gladbach:
Straßenbahn Linie 1 Richtung Weiden bis Haltestelle Merheim - die Bahn kreuzt dort den Kieskaulerweg.
Bitte jetzt den Kieskaulerweg nach links (die Bahnschienen kreuzen) in Richtung Ampelkreuzung gehen.
Haus Nummer 158 befindet sich nach etwa 30 m auf der rechten Straßenseite.

